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2. Mängel der gesetzlichen Form

Kisser1. AuflAugust 2013

1. 

Ist für ein Rechtsgeschäft eine bestimmte Form gesetzlich vorgeschrieben, so führt eine Formverletzung nach der allgemeinen Regel grundsätzlich zur Nichtigkeit (konstitutive Wirkung).11 Kalss in Kletecka/Schauer, ABGB-ON 1.01 § 883 Rz 12 mwN.

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