Im ersten Teil dieses Abschnitts werden wesentliche Grundlagen der Kostenrechnung erörtert. Es handelt sich dabei um die Aufgaben der Kostenrechnung, die Ermittlung der relevanten Kosten auf Basis des Aufwands laut GuV sowie mögliche Formen der Kostenrechnung. Den Schwerpunkt des gegenständlichen Abschnitts bildet der zweite Teil, der eine dieser möglichen Kostenrechnungsformen, und zwar die Vollkostenrechnung, zum Gegenstand hat, die üblicherweise dreistufig in Form einer Kostenarten-, einer Kostenstellen- sowie einer Kostenträgerrechnung durchgeführt wird. Im Rahmen der Kostenartenrechnung werden alle im Unternehmen angefallenen Kosten systematisch erfasst und als Einzel- oder Gemeinkosten deklariert, im Rahmen der Kostenstellenrechnung werden die Gemeinkosten verursachungsgerecht aufgeteilt, und im Rahmen der Kostenträgerrechnung werden die Gesamtkosten der einzelnen Produkte bzw Dienstleistungen ermittelt. Anschließend wird eine weitere Kostenrechnungsform, und zwar die Grenzkostenrechnung, betrachtet. Bei dieser werden im Gegensatz zur Vollkostenrechnung nicht sämtliche, sondern nur die beschäftigungsabhängigen (variablen) Kosten auf die Produkte und Dienstleistungen aufgeteilt. Der vierte Teil ist der Mengen- und Programmplanung gewidmet, wobei die Mengenplanung auf eine Break-even-Analyse und die Programmplanung auf eine Bestimmung des optimalen Produktionsprogramms im Falle ausreichender Produktionskapazitäten beschränkt bleibt.

