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2.1.3. Bilanzierung

Reichmann/Sommersguter-Reichmann1. AuflSeptember 2013

2.1.3.1. Bilanz

Die Bilanz (vgl Abbildung 2-2 bzw § 198 UGB) ist die Gegenüberstellung sämtlicher Vermögens- und Kapitalpositionen eines Unternehmens in Kontenform zu einem Bilanzstichtag. Es handelt sich damit um eine statische, dh zeitpunktbezogene Betrachtung. Zusätzlich zur stichtagsbezogenen Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital erfolgt im Zuge der Erstellung der Bilanz auch eine periodengerechte Abgrenzung der Einnahmen/Ausgaben von den Erträgen/Aufwendungen in Form der aktiven/passiven Rechnungsabgrenzung (siehe unten). Die linke Seite der Bilanz umfasst alle Aktiva des Unternehmens und gibt Auskunft über die Mittelverwendung, während die rechte Seite der Bilanz alle Passiva umfasst und Auskunft über die Mittelherkunft gibt. Das Eigenkapital stellt als Differenz zwischen Vermögen und Fremdkapital eine Saldogröße dar. Dadurch ist die Bilanzgleichung, die besagt,

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dass die Summe der Aktiva gleich der Summe der Passiva sein muss (= identische Bilanzsumme), gewährleistet.

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