1.3.3.1. Grundlagen
Die Abgrenzung zwischen Planung und Entscheidung ist nicht immer einheitlich definiert. Zählt man die Alternativenbewertung zur Planung, so umfasst die Entscheidung lediglich die Auswahl der bestbewerteten Alternative, beschränkt sich also auf einen eher formalen Akt, welcher auch als Entscheidung im engeren Sinn bezeichnet wird. Die Entscheidung im Seite 29weiteren Sinn beschäftigt sich dagegen auch mit den Entscheidungsprozessen, dh mit der Bewertung der vorliegenden Handlungsalternativen.

