Der erste Anlauf zur Einführung einer großen Kronzeugenregelung im österreichischen Strafrecht wurde im Jahr 2007 unternommen. Wie bereits erwähnt wurde703, enthielt der Ministerialentwurf für ein Strafrechtsänderungsgesetz 2008 den Vorschlag für eine große Kronzeugenregelung, die eine Verfahrenseinstellung durch die StAK ermöglichen sollte, wenn der Täter einer in ihre Zuständigkeit fallenden Straftat wesentliche Aufklärungshilfe für eine solche leistet.

