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III. Exkurs: Rechtsnatur der kartellrechtlichen Geldbußen

Haudum1. AuflFebruar 2013

Seit der Entkriminalisierung des Kartellrechts und der damit erfolgten Umstellung von einem Straf- auf ein Geldbußensystem, stellt sich die Frage, welche Rechtsnatur den Geldbußen im Sinne des § 29 KartG zukommt. Fest steht, dass sie kein Äquivalent in der österreichischen Rechtsordnung haben545545 Zeder in Schick/Hilf 67; Eilmansberger in Studiengesellschaft für Wirtschaft und Recht 175; vgl auch OGH 16 Ok 52/05; OGH 16 Ok 3/06.. Zur Beantwortung scheint zunächst ein Blick ins europäische Wettbewerbsrecht lohnend, schließlich orientieren sich die österreichischen Geldbußen stark an den europäischen Bestimmungen.

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