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B. Allgemeines zur kleinen Kronzeugenregelung des § 41a StGB

Haudum1. AuflFebruar 2013

Die kleine Kronzeugenregelung des § 41a StGB fand durch das Bundesgesetz über besondere Ermittlungsmaßnahmen zur Bekämpfung organisierter Kriminalität281281Bundesgesetz, mit dem zur Bekämpfung organisierter Kriminalität besondere Ermittlungsmaßnahmen in die Strafprozeßordnung eingeführt sowie das Strafgesetzbuch, das Mediengesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden BGBl I 1997/105 (StPÄG 1997). Eingang in das heimische Recht und trat am 1. Jänner 1998 in Kraft. Zunächst war

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die Regelung auf vier Jahre befristet, durch das Strafrechtsänderungsgesetz 2001282282Art III lit a Strafrechtsänderungsgesetz 2001 BGBl I 2001/130. wurde sie in den permanenten Rechtsbestand überführt.

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