Die kleine Kronzeugenregelung des § 41a StGB fand durch das Bundesgesetz über besondere Ermittlungsmaßnahmen zur Bekämpfung organisierter Kriminalität281 Eingang in das heimische Recht und trat am 1. Jänner 1998 in Kraft. Zunächst war Seite 44 die Regelung auf vier Jahre befristet, durch das Strafrechtsänderungsgesetz 2001282 wurde sie in den permanenten Rechtsbestand überführt.

