vorheriges Dokument
nächstes Dokument

B. Strafprozessuales Legalitätsprinzip

Haudum1. AuflFebruar 2013

Unter dem strafprozessualen Legalitätsprinzip im Sinne der §§ 2 Abs 1, 4 Abs 1, 210 Abs 1 StPO220220 Schroll in WK-StPO § 192 Rz 7. wird die Pflicht des Staatsanwalts verstanden, jedes gerichtlich strafbare Geschehen, das zu seiner Kenntnis gelangt, zu verfolgen und durch die Erhebung der Anklage vor den erkennenden Richter zu bringen221221Siehe zB E. Steininger, JBl 1986, 216; Schmoller in WK-StPO § 2 Rz 10..

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte