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BAO § 200 Abs 1

Scherff59. AuflDezember 2011

2728
Zukünftige Kursschwankungen einer Fremdwährung sind iZm einer Liebhabereibeurteilung als Ungewissheit der Abgabenpflicht anzusehen und berechtigen daher zu einer vorläufigen Bescheiderlassung

UFS Wien 06.09.2011 RV/3829-W/10
SWK K 17 34/35/2011



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