21.2. Stärkung des Einflusses der Minderheitsgesellschafter
Vertragskonzept
Durch die Bündelung des Stimmrechts von vier minderheitsbeteiligten GmbH-Gesellschaftern werden sie in Generalversammlungen der Zielgesellschaft in die Lage versetzt, den meistbeteiligten Gesellschafter bei Beschlüssen, für welche die einfache Mehrheit genügt, zu überstimmen (§ 4.3.).
