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21.2. Vereinbarung zwischen den meistbeteiligten Gesellschaftern

Fritz/Gratzl2. AuflJuni 2018

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21.2. Vereinbarung zwischen den meistbeteiligten Gesellschaftern

Vertragskonzept:

Über die einheitliche Stimmabgabe (§ 4.) hinaus regelt der Vertrag auch die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Syndikatspartner zur Zielgesellschaft (§§ 3.2. und 6.).

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