20.7.1. Verzichtserklärung hinsichtlich des gesamten Abtretungsanbotes
Konzept
Auf das auf Grundlage eines formgültigen Abtretungsanbotes bestehende Recht auf Annahme eines Geschäftsanteiles wird vom Erwerbsberechtigten durch einseitige Erklärung unwiderruflich verzichtet.

