20.5. Veräußerung des Geschäftsanteils an einen Dritten im Falle der Auflösung des Treuhandverhältnisses
Vertragskonzept, Besonderheiten
Der abtretende Gesellschafter hat den Geschäftsanteil zur Gänze für den Treugeber übernommen. Auf dessen Weisung erfolgt die Abtretung der Beteiligung an einen vom bisherigen Treugeber namhaft gemachten Dritten. Mit Wirksamkeit des Kauf- und Abtretungsvertrages wird auch das Treuhandverhältnis beendet; aus diesem Grund tritt der bisherige Treugeber diesem Vertrag durch Mitunterfertigung bei.

