20.5. Abtretung an den Treugeber
Vertragskonzept, Besonderheiten
Der Treuhänder hält einen Teil seines Geschäftsanteils im eigenen Namen und einen weiteren Teil für den Treugeber. Der vom Treuhandverhältnis umfasste Teilgeschäftsanteil wird an den Treugeber übertragen, der als zusätzlicher Gesellschafter der Zielgesellschaft beitritt. Die direkte Beteiligung des vormaligen Treuhänders bleibt unverändert.

