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2.18.12. Call-Option

Fritz/Wildmoser/Koch2. AuflSeptember 2015

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Anmerkungen: Unter einer Call-Option wird eine Vereinbarung verstanden, wonach einzelnen Gesellschaftern das Recht eingeräumt ist, von anderen Gesellschaftern die Abtretung von deren Geschäftsanteilen zu verlangen. Solche Abreden zwischen den Vertragspartnern sind grundsätzlich zulässig.

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