Die Pflegefreistellung ist ein gesetzlich vorgesehener, entgeltpflichtiger Dienstverhinderungsgrund bei Notwendigkeit der Pflege (bzw Betreuung) bestimmter naher Angehöriger.
Die Pflegefreistellung ist ein gesetzlich vorgesehener, entgeltpflichtiger Dienstverhinderungsgrund bei Notwendigkeit der Pflege (bzw Betreuung) bestimmter naher Angehöriger.
