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Lehrlingsentschädigung

Gagawczuk/Thamm4. AuflNovember 2010

Das Lehrverhältnis ist ein Arbeitsverhältnis zum Zwecke der Ausbildung, welches insbesondere durch die Bestimmungen des BAG geregelt wird. Gern § 17 Abs 1 BAG gebührt dem Lehrling eine Lehrlingsentschädigung, zu deren Bezahlung der Lehrberechtigte verpflichtet ist.



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