Die Kündigungsentschädigung an sich ist nicht Regelungsinhalt der Kollektivverträge. Sehr wohl finden sich jedoch - insbesondere in den Kollektivverträgen für Arbeiter - für die Ermittlung einer allfälligen Kündigungsentschädigung relevante Bestimmungen wie Probezeit, Kündigungstermin und Kündigungsfrist. Im Folgenden wird daher ein diesbezüglicher Überblick gegeben.
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