Nach den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes ist der Arbeitgeber verpflichtet, ordnungsgemäße Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen.
Sofern diese Verpflichtung, insbesondere bei Gleitzeit, vereinbarungsgemäß auf den Arbeitnehmer übertragen wird, ist durch den Arbeitgeber eine entsprechende Anleitung dazu zu geben, wie die Aufzeichnungen ordnungsgemäß zu führen sind.

