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5.1 Unselbständige Arbeit

Scherz3. AuflMärz 2010

Die Grundlage für die Einkommensteuer bildet das Einkommensteuergesetz, bei unselbständig Beschäftigten heißt diese Lohnsteuer.

Steuerpflichtig ist man bei ausschließlich unselbständigen Einkommen (also bei Beschäftigungsverhältnissen als Arbeiter, Angestellter, Beamter, Pensionist) ab einer Höhe von Euro 12.000,- (Stand 2010) im Kalenderjahr. Im Jahr 2010 beträgt die Steuergrenze Euro 12.000,-. Für die Berechnung und Abfuhr der Lohnsteuer ist der Arbeitgeber zuständig.

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