Das Steuerreformgesetz 2000 setzte neue Akzente für die private Pensionsvorsorge, indem es eine staatliche Förderung, wie man sie bisher für Bausparverträge kannte, seit 1.1.2000 auch für die freiwillige Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung, für Anteilscheine an einem prämienbegünstigten Investmentfonds, für Beiträge zu einer Pensionszusatzversicherung bei einem Versicherungsunternehmen oder für Arbeitnehmerbeiträge an eine Pensionskasse oder betriebliche Kollektivversicherungen (ab 2005) gewährt.