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3.6 Die verschiedenen Leistungsversprechen

Felbinger4. AuflJuni 2011

Eine Pensionskassen- oder BKV-Zusage hat jedenfalls Alters- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren (§ 1 Abs 2 PKG und § 18f Abs 1 Z 2 VAG). Zusätzlich ist der Einschluss einer Invaliditätsversorgung möglich.

Weitere Versicherungsleistungen, wie beispielsweise Unfallrenten, Krankenversicherungsbausteine etc, sind in der betrieblichen Kollektivversicherung nicht zulässig.

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