Zur Beantwortung der Frage, wie hoch ein solches Leistungs- oder Beitragsversprechen sein darf, empfiehlt sich eine Orientierung an den steuerlich abgesteckten Grenzen, dh an den steuerlich akzeptierten Höhen. Dazu müssen vorab 2 Begriffe des EStG abgeklärt werden, nämlich beitragsorientierte Zusagen und leistungsorientierte Zusagen.

