In den meisten Fällen besteht eine Leistungszusage eines Unternehmens an bestimmte Mitarbeiter im Abschluss eines Versicherungsvertrages, dessen Begünstigte der Arbeitnehmer und seine Hinterbliebenen sind (Direktversicherung).
In den meisten Fällen besteht eine Leistungszusage eines Unternehmens an bestimmte Mitarbeiter im Abschluss eines Versicherungsvertrages, dessen Begünstigte der Arbeitnehmer und seine Hinterbliebenen sind (Direktversicherung).
