Öfters wird von Unternehmern der Wunsch geäußert, die Höhe der zukunftssichernden Maßnahmen von bestimmten Voraussetzungen abhängig zu machen.
Kein Problem wird es sein, wenn im Rahmen der bereits besprochenen Gruppenbildungskriterien für verschiedene Gruppen von Arbeitnehmern verschieden hohe Leistungen erbracht werden, sofern sich diese Vorgangsweise nicht willkürlich darstellt, sondern sachlich und betriebsbezogen zu rechtfertigen ist.

