Unser bisher besprochenes Konzept einer Pensionszusage ist bereits relativ komplex geworden. Durch die Erteilung der Zusage werden gewinnmindernde Pensionsrückstellungen gebildet und infolge Wertpapiere gekauft, die Zinsen abwerfen. Daneben oder als gänzlicher Ersatz wird eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen, deren Prämien Betriebsausgaben darstellen, die aber eine steigende Forderung des Unternehmens an die Versicherung darstellt und somit in Höhe des versicherungsmathematischen Deckungskapitals inklusive allfälliger Gewinnanteile aktiviert werden muss. Im Leistungsfall kann ein Wahlrecht zwischen einer lebenslangen Rentenzahlung und einer einmaligen Abfindung eingeräumt werden.

