Pensionszusagen können mit einer Option ausgestattet sein, die es ermöglicht, unter bestimmten Voraussetzungen anstatt einer lebenslangen Rente eine einmalige Abfindung zu wählen.
Zur Beantwortung der Frage, wie denn diese Kapitalabfindung nun zu besteuern sei, muss man unterscheiden, auf welche Tätigkeit sich die Leistung bezieht.

