Die betriebliche Altersvorsorge existiert in Österreich in verschiedenen Ausprägungsformen. Dabei sind es vor allem drei grundsätzliche „Schienen“ bzw Durchführungswege, denen dabei die größte Bedeutung zukommt: die Pensionszusagen oder direkte Leistungszusagen, (Lebens-)Versicherungsverträge, deren Begünstigte der Arbeitnehmer und seine Hinterbliebenen sind, und Pensionskassen. Seit 23.9.2005 werden diese Möglichkeiten durch die betriebliche Kollektivversicherung ergänzt, die steuer- und arbeitsrechtlich den Regelungen zur Pensionskasse nachgebildet ist, sich jedoch vor allem in der Veranlagung und der Gewährung von Garantien deutlich von dieser abgrenzt.

