Im Versicherungsaufsichtsgesetz finden sich hauptsächlich aufsichtsrechtliche Bestimmungen für Versicherer, Vorgaben zu den Themen Rechtsform, Konzession, Geschäftsplan, Informationspflichten des Versicherers, Revision, Mindestinhalte von Verträgen, Deckungsstockübertragungen, Vermögensverwaltung oder aktuarielle Vorgaben.

