Das Unternehmensgesetzbuch ist für unsere Betrachtung hauptsächlich aufgrund der darin verankerten Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung relevant und aufgrund der Regelungen zur Passivierungspflicht von Pensionsverpflichtungen. Das Rechnungslegungsgesetz enthält die Voraussetzungen der Bildung von Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen, so vor allem die Forderung einer Passivierung des nach versicherungsmathematischen Grundsätzen errechneten Deckungskapitals (Deckungserfordernis).

