vorheriges Dokument
nächstes Dokument

1.6 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)

Felbinger4. AuflJuni 2011

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz 1955 bildet die Basis für die gesetzliche Altersversorgung. Diese wiederum liefert uns die Notwendigkeit, ergänzend ein zweites und/oder drittes Standbein der Alterssicherung in Form einer betrieblichen oder privaten Vorsorge zu schaffen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!