Das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz 1993 gibt darüber Auskunft, wie bei einem Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen auf einen anderen Inhaber vorzugehen ist. Für unsere Zwecke sind sicherlich die Behandlung von Leistungszusagen im Falle eines Betriebsüberganges von Interesse sowie eventuelle Haftungsfragen für Leistungsversprechen beim Betriebsübergang.

