vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Teil 1: Das arbeitsrechtliche Entgelt und seine Bezugsfelder

Feik/Winkler1. AuflOktober 2009

I. Der arbeitsrechtliche Entgeltbegriff

1. Die Definition des arbeitsrechtlichen Entgeltbegriffs

Das arbeitsrechtliche Entgelt in seiner Funktion als schuldrechtliche Verpflichtung aus dem Arbeitsvertrag hat seine rechtlichen Wurzeln im allgemeinen synallagmatischen Prinzip. Das Obligationenrecht römischer Prägung unterscheidet grundsätzlich zwischen ein- und zweiseitigen (so genannten synallagmatischen) Vertragsverhältnissen.66 Vgl Kaser/Knütel, Römisches Privatrecht17, 241 f mit einer dritten Kategorie so genannter abgeschwächt zweiseitiger Verträge. Wesensmerkmal letzterer Gruppe ist die wechselseitige Leistungsverpflichtung der Vertragsparteien: Jeder Leistung muss eine Gegenleistung entsprechen. Der entgeltliche Vertrag iS eines Vertrags mit zweiseitiger Leistungsverpflichtung ist somit der Prototyp des privatrechtlichen Austauschvertrags und folglich auch Vorbild für das Obligationenrecht des ABGB.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!