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7.5. Sonstige Rechtsfolgen der Realteilung

Hammerl1. AuflNovember 2009

7.5.1. Äquivalenzverletzung

Kommt es im Zuge einer Realteilung zur Übertragung eines (Teil-)Betriebes oder Mitunternehmeranteiles, dessen Verkehrswert nicht dem der untergehenden Gesellschafterrechte entspricht, und werden auch keine Ausgleichszahlungen geleistet, liegt eine Äquivalenzverletzung im Sinne des § 31 Abs 1 Z 2 UmgrStG vor. Eine solche Äquivalenzverletzung führt nicht zur Unanwendbarkeit des UmgrStG. Sie ist als unentgeltliche Zuwendung an den bereicherten Nachfolgeunternehmer zu beurteilen.

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