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3.2. Übertragende Körperschaft

Mayr/Wellinger1. AuflNovember 2009

3.2.1. Bilanzierungsgrundsätze

§ 2 UmgrStG sieht die Rechtsfolgen für die übertragende Körperschaft vor. Mit Ablauf des Verschmelzungsstichtages endet das letzte Wirtschaftsjahr der übertragenden Körperschaft.

Für alle Umgründungstatbestände des UmgrStG gelten folgende Grundsätze:

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