Umgründungen führen idR zu Buchgewinnen oder Buchverlusten, weil der Buchwert des übertragenen Reinvermögens vom Buchwert der gewährten Gegenleistung abweicht (die Abweichungen ergeben sich aus den jeweiligen Verkehrswerten des umgegründeten Vermögens). Buchgewinne und Buchverluste können sowohl beim übertragenden als auch beim übernehmenden Rechtsträger auftreten.

