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1.4. UmgrStG: Was versteht man unter Umgründungen?

Mayr1. AuflNovember 2009

„Umgründungen“ sind eine steuerrechtliche Bezeichnung und haben - wie schon erwähnt - etwas mit der Rechtsform eines Unternehmens zu tun. Bereits die Bezeichnung „Umgründung“ soll verdeutlichen, dass es nicht um eine „(Neu-)Gründung“, sondern um eine Umgründung geht. Unter Umgründungen werden solche Änderungen der Rechtsform verstanden, bei denen sich auch der Rechtsträger ändert und es zu einer Übertragung von Vermögen kommt.77Vgl oben 1.1.

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