vorheriges Dokument
nächstes Dokument

1.4. UmgrStG: Was versteht man unter Umgründungen?

Mayr1. AuflNovember 2009

„Umgründungen“ sind eine steuerrechtliche Bezeichnung und haben - wie schon erwähnt - etwas mit der Rechtsform eines Unternehmens zu tun. Bereits die Bezeichnung „Umgründung“ soll verdeutlichen, dass es nicht um eine „(Neu-)Gründung“, sondern um eine Umgründung geht. Unter Umgründungen werden solche Änderungen der Rechtsform verstanden, bei denen sich auch der Rechtsträger ändert und es zu einer Übertragung von Vermögen kommt.77Vgl oben 1.1.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!