Da bei Umstrukturierungen steuerlich an die Umgründungen gedacht wird, wird auch anhand der einzelnen Umgründungstypen ein kurzer Überblick gegeben. Das UmgrStG kennt sechs Umgründungstypen und spricht dabei von „Artikeln“. Vereinfacht gesagt hängen jeweils zwei Artikel inhaltlich zusammen und sehen die „Umkehr-Umstrukturierung“ (Gegenakt oder Komplementärvorgang) vor:
Verschmelzung (Fusion) und Spaltung von Kapitalgesellschaften
