3.5.1. Vermögensverlagerung up stream
Bei der Vermögensverlagerung up stream ist hinsichtlich der Bilanzierung auf Gesellschafterebene zwischen der Bilanzierung aus Sicht des Gesellschafters des übertragenden Rechtsträgers und der Bilanzierung aus Sicht des Gesellschafters des übernehmenden Rechtsträgers zu unterscheiden:
Gesellschafter des übertragenden Rechtsträgers

