3.1.2. Besonderheiten bei Personengesellschaften
Die in diesem Kapitel dargestellten Möglichkeiten interner Sanierungsmaßnahmen für Personengesellschaften beziehen sich ausschließlich auf die Rechtsform der OG und KG, da eine vor dem 1.1.2007 entstandene OHG, OEG oder KEG ab dem 1.1.2007 als OG bzw KG gilt (§ 907 Abs 2 UGB). Die dargestellten Maßnahmen beziehen sich nicht auf die Rechtsform der GesbR und auf unternehmerisch tätige Personengesellschaften, bei denen kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (GmbH & Co KG).

