Neben gerichtlichen Schuldenregulierungsverfahren (siehe Kapitel 4.) kann auf ein breit gefächertes Instrumentarium an außergerichtlichen Sanierungsmaßnahmen zurückgegriffen werden. Durch ihren rechtzeitigen Einsatz können die Anwendung gerichtlicher Insolvenzverfahren vermieden und existenzgefährdende Krisen umschifft werden. Sie sollen im Folgenden in den Fokus der Betrachtung gerückt werden, wobei eine Systematisierung anwendbarer Maßnahmen differenziert nach dem sie setzenden Personenkreis - den Entscheidungsträgern der Gesellschaft oder externen Dritten - erfolgt.

