6.3.1. Einkommen- bzw Körperschaftsteuer
In steuerlicher Hinsicht greift bei der Liquidation eine Besteuerung auf zwei Ebenen ein. Zum einen ist das Liquidationsergebnis auf Ebene der zu liquidierenden Gesellschaft zu ermitteln und zu versteuern. Zum anderen ergibt sich bei Auskehrung des Reinvermögens an den Gesellschafter durch Gegenüberstellung zu den Anschaffungskosten bzw zum Buchwert der Anteile ein Veräußerungsgewinn oder -verlust auf Gesellschafterebene.

