Das IRÄG 2010 bringt, bedingt durch das neue Verfahrensgebäude eines einheitlichen Insolvenzverfahrens, diverse Änderungen bei den insolvenzbezogenen Gebührenvorschriften. Der Beitrag stellt unter Einbeziehung dieser Neuerungen den aktuellen Stand der gebührenrechtlichen Vorschriften dar.

