Die Änderungen der Insolvenzgesetze durch das IRÄG 2010 treten mit 1. 7. 2010 in Kraft. Dieses Datum ist Dreh- und Angelpunkt sämtlicher Übergangsregelungen. Die Art der Anknüpfung an diesen Stichtag - welche Handlung also gesetzt bzw welcher Punkt im Verfahren zum 1. 7. 2010 erreicht sein muss, damit eine Neuregelung zur Anwendung kommt - ist jedoch sehr unterschiedlich und im Detail recht kompliziert. Der zeitliche Anwendungsbereich des IRÄG 2010 soll daher im Folgenden in verschiedene Verfahrensarten und -stadien gegliedert dargestellt werden.

