Schuldner, die in einem Sanierungsverfahren die Eigenverwaltung behalten wollen, müssen einen qualifizierten Eröffnungsantrag stellen. Dieser hat ua einen Finanzplan für die folgenden 90 Tage zu enthalten. Die Aufstellung des Finanzplans und seine laufende Prüfung werden im Beitrag besprochen.

