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a. Erbschafts- und Schenkungssteuer/Stiftungseingangssteuergesetz

Tanzer/Arnold2. AuflNovember 2009

V/180
Zuwendungen an die Begünstigten einer gemeinnützigen Privatstiftung lösen - ebenso wie bei der eigennützigen Privatstiftung - im zeitlichen Anwendungsbereich des ErbStG keine Schenkungssteuerpflicht aus (zur schenkungssteuerrechtlichen Behandlung der Zuwendungen an Begünstigte siehe bereits Rz II/455). Sie erfüllen auch den Grundtatbestand des § 1 Abs 1 StiftEG nicht (soweit der Zuwendungsempfänger nicht selbst eine privatrechtliche Stiftung oder damit vergleichbare Vermögensmasse ist; siehe bereits Rz II/128f).

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