Zur Übertragung des Vermögens der betrieblichen Privatstiftung auf die Letztbegünstigten gelten aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht dieselben Überlegungen wie zur Zuwendung an Begünstigte (zu Zuwendungen an Begünstigte einer eigennützigen Privatstiftung Rz II/498 ff) und zur Auflösung eigennütziger Privatstiftungen (Rz II/624).

