Zuwendungen von betrieblichen Privatstiftungen an die Begünstigten sind auf Ebene der Privatstiftung nach hA und nach der Praxis der Finanzverwaltung abzugsfähige Betriebsausgaben (vgl EB zum KMOG, ÖStZ 2000, 612 [616]; vgl Achatz in Achatz/Jabornegg/Resch, Mitarbeiterbeteiligung - Aktienoptionen, 63; Tumpel/Trenkwalder/Gruber in Trenkwalder/Tumpel, SWK-Sonderheft Stock Options, 50; StiftR 2009, Rz 149 und Rz 160). Die Abzugsfähigkeit der Zuwendungen aus der Privatstiftung als Betriebsausgaben setzt voraus, dass die Zuwendungen betrieblich veranlasst sind bzw in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Betrieb der Privatstiftung stehen.

