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b. Grunderwerbsteuer

Arnold2. AuflNovember 2009

IV/80
Die Zuwendung eines Grundstückes an einen Begünstigten scheint bei einer betrieblichen Privatstiftung sachverhaltsmäßig unwahrscheinlich (sie würde auch den durch § 4 Abs 11 EStG vorgegebenen Gestaltungsmöglichkeiten voraussichtlich nicht entsprechen). Es besteht aber aus grunderwerbsteuerrechtlicher Sicht grundsätzlich kein Unterschied zur Beurteilung bei eigennützigen Privatstiftungen (siehe bereits Rz II/493 f).



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