Gemäß § 4 Abs 11 Z 1 lit c EStG sind Zuwendungen an eine Privatstiftung beim Zuwendenden Betriebsausgaben, wenn die Privatstiftung nach der Stiftungsurkunde und der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der
Weitergabe von Beteiligungserträgen iSd § 10 Abs 1 KStG aus Beteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers oder an mit diesem verbundenen Konzernunternehmen dient (Belegschaftsbeteiligungsstiftungen iSd § 4 Abs 11 Z 1 lit c EStG). Dabei müssen gemäß § 4 Abs 11 Z 1 lit c erster bis vierter Aufzählungspunkt EStG folgende Voraussetzungen erfüllt sein: